Als Unternehmer stehen Sie vor der Herausforderung, mit den sich ständig ändernden Steuervorschriften Schritt zu halten. Ab dem 1. Januar 2025 stehen weitreichende Änderungen des Small Business Act (KOR) und des One Stop Shop (OSS)-Systems an. Diese Änderungen sollen das Mehrwertsteuersystem modernisieren und für Unternehmer einfacher machen, aber sie bringen auch neue Pflichten mit sich. In diesem Blog erklären wir, was sich ändert und wie Sie sich darauf einstellen können.
Was ist das KOR und für wen ist es gedacht?
Die Regelung für Kleinunternehmen ist eine Vereinfachungsregelung für Unternehmer in den Niederlanden. Wenn Ihr Umsatz unter einem bestimmten Schwellenwert bleibt (20.000 € im Jahr 2024), können Sie sich dafür entscheiden, keine Mehrwertsteuer zu berechnen und abzuführen. Das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand, aber auch, dass Sie die Mehrwertsteuer auf Geschäftsausgaben nicht zurückfordern können.
Was wird sich ab dem 1. Januar 2025 in den KOR ändern?
Ab 2025 werden die folgenden Änderungen eingeführt:
- Erhöhung der Umsatzgrenze:
Die Umsatzgrenze für die KOR wird auf 25.000 € pro Kalenderjahr angehoben. Dadurch können mehr Kleinunternehmer die Regelung in Anspruch nehmen. Die Anhebung steht im Einklang mit der Inflationsanpassung und dem Wachstum von Kleinunternehmen. - Ausweitung auf EU-Verkäufe:
Bislang galt die KOR nur für niederländische Unternehmer, die in den Niederlanden liefern. Ab 2025 können auch Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern auf die Umsatzgrenze angerechnet werden. Damit wird die Regelung interessanter für Unternehmer, die zum Beispiel über Online-Shops Kunden im Ausland beliefern. - Anpassungen bei regelmäßiger Überprüfung:
Anstelle einer jährlichen Überprüfung wird die Umsatzgrenze nun vierteljährlich bewertet. Dies kann zu mehr Flexibilität führen, bedeutet aber auch, dass Sie Ihren vierteljährlichen Umsatz genau verfolgen müssen.
Was ist der One Stop Shop (OSS)?
Die OSS-Regelung ist für Unternehmer gedacht, die Waren und digitale Dienstleistungen an Verbraucher in anderen EU-Ländern liefern. Mit dieser Regelung können Sie die Mehrwertsteuer in einer einzigen Erklärung über die niederländischen Steuerbehörden abwickeln, anstatt sich in jedem Land separat registrieren lassen zu müssen. Das spart Zeit und Verwaltungskosten.
Änderungen der OSS-Regelung ab 1. Januar 2025
Das OSS-System wird weiter optimiert, um die Bearbeitung der Mehrwertsteuer effizienter zu gestalten:
- Obligatorische OSS-Registrierung für Online-Shops:
Für E-Commerce-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 .000 € bei grenzüberschreitenden Verkäufen wird die OSS-Registrierung obligatorisch. Das bedeutet, dass die Unternehmer den Verwaltungsaufwand für separate Registrierungen nicht mehr umgehen können. - Harmonisierung der Schwellenwerte innerhalb der EU:
Alle EU-Länder werden ab 2025 die gleichen Schwellenwerte für grenzüberschreitende Verkäufe verwenden. Dies wird die Verwirrung verringern und die Planung der Mehrwertsteuer erleichtern. - Ausweitung der Meldepflichten:
In der OSS-Meldung ist eine detailliertere Berichterstattung erforderlich, z. B. über die Mehrwertsteuersätze nach Ländern und spezifischen Produktkategorien. Dies erfordert eine ordnungsgemäße Buchführung und eine eindeutige Produktregistrierung.
Wie können Sie sich auf diese Veränderungen vorbereiten?
- Prüfen Sie Ihre Umsatzschwelle:
Überwachen Sie jetzt Ihren gesamten Umsatz und berechnen Sie, ob sich die Erhöhung der KOR-Schwelle auf Ihr Unternehmen auswirken wird. - Überprüfen Sie Ihr Verwaltungssystem:
Die Ausweitung der OSS-Anforderungen bedeutet, dass Ihre Aufzeichnungen auf dem neuesten Stand sein müssen. Ziehen Sie ein modernes Buchhaltungssystem in Betracht, das die Mehrwertsteuerberichterstattung automatisieren kann. - Lassen Sie sich beraten:
Die Änderungen können komplex erscheinen. Ein Steuerberater oder ein Spezialist für Mehrwertsteuervorschriften kann Ihnen helfen zu entscheiden, welche Regelung für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist.
Fazit: Chancen und Herausforderungen im Jahr 2025
Die Änderungen der KOR- und OSS-Verordnungen ab dem 1. Januar 2025 bieten Chancen für Kleinunternehmer und E-Commerce-Unternehmen, bringen aber auch zusätzliche Verantwortung mit sich. Wenn Sie sich rechtzeitig vorbereiten, können Sie die Vorteile nutzen und mögliche Fallstricke vermeiden. Ob Sie nun ein kleiner lokaler Unternehmer sind oder einen grenzüberschreitenden Webshop betreiben, diese Änderungen können sich positiv auf Ihre Arbeitsweise auswirken.
Bleiben Sie dran und machen Sie 2025 zu einem Jahr, in dem Sie Ihr Geschäft weiter optimieren!